RisikomanagementSafeguarding

2.3.2 Alkohol, Drogen und Rauchen

Version v3 ·

Überblick

Die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Teilnehmenden haben bei Bildungsreisen stets oberste Priorität. Klare Regeln bezüglich Alkohol, Drogen, Rauchen und Dampfen tragen dazu bei, eine sichere und unterstützende Umgebung für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Diese Richtlinien gelten für Jugendliche, Mitarbeiter, Freiwillige und andere erwachsene Teilnehmer, auch während Aufenthalten in Wohneinrichtungen.

Allgemeine Erwartungen

Alle Besuche unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Richtlinien des jeweiligen Betriebs und Arbeitgebers bezüglich Alkohol, Rauchen, Dampfen und Drogen, genau wie in den Räumlichkeiten des Betriebs selbst. Diese Vorgaben sollten den Teilnehmern vor der Abreise klar mitgeteilt werden.

Verhaltenserwartungen

Gegebenenfalls sollte vor dem Besuch ein Verhaltenskodex mit den Teilnehmenden vereinbart werden. Dieser sollte das erwartete Verhalten und die Konsequenzen von Verstößen klar darlegen.

Die Eltern sollten gegebenenfalls über diese Erwartungen und Konsequenzen informiert werden.

Aufsicht und Schutz

Die Aufsicht muss sorgfältig geplant werden, insbesondere während der Ruhezeiten und bei Übernachtungen im Rahmen von Hausbesuchen.

Substanzmissbrauch kann das Unfallrisiko und die Gefährdung des Kindes- und Kindeswohls erhöhen. Die Mitarbeiter sollten daher wachsam bleiben und auf jegliche Bedenken umgehend reagieren.

Alkohol

Jeglicher Alkoholkonsum von Erwachsenen ab 18 Jahren (einschließlich Personal, Helfer oder erwachsene Teilnehmer) muss im Voraus besprochen und vereinbart werden.

Wo Alkohol erlaubt ist:

  • Es müssen stets genügend alkoholfreie Betreuer zur Verfügung stehen, um die Teilnehmer zu beaufsichtigen und auf Notfälle zu reagieren.
  • Alkohol darf weder Urteilsvermögen, beruflichen Ruf, Verhalten noch die Aufsichtsfunktion beeinträchtigen.
  • Die Mitarbeiter müssen bei Bedarf wieder ihren Dienst aufnehmen können.
  • Die Mitarbeiter müssen am folgenden Tag dienstfähig sein.
  • Junge Menschen müssen stets von alkoholfreien Betreuern beaufsichtigt werden, auch über Nacht.
  • Prüfen Sie unbedingt die Anforderungen an den Versicherungsschutz.

Besteht die Möglichkeit, dass Jugendliche unter 18 Jahren Alkohol konsumieren (zum Beispiel bei Auslandsreisen), muss im Voraus die ausdrückliche Zustimmung der Eltern eingeholt werden.

Rauchen und Dampfen

Schulen sollten junge Menschen dazu ermutigen, nicht zu rauchen oder zu dampfen. Sind jedoch rauchende Teilnehmer anwesend, ist es möglicherweise sicherer, das Rauchen nur zu vereinbarten Zeiten und an festgelegten Orten zu erlauben, anstatt heimliches Rauchen zu fördern. Die genauen Regelungen hängen von der Gruppe und der Art des Besuchs ab.

Erwachsene, die rauchen oder dampfen, müssen die vereinbarten Regeln befolgen. Das Rauchen sollte diskret erfolgen und darf weder die Aufsicht noch den Ablauf des Besuchs beeinträchtigen.

Rechtliche Überlegungen

Bei Reisen ins Ausland müssen Mitarbeiter und Teilnehmer die lokalen Gesetze und Gepflogenheiten in Bezug auf Alkohol, Rauchen und Drogen beachten. Sind diese Gesetze strenger als das britische Recht oder die Einreisebestimmungen, gelten die lokalen Vorschriften. Alle Beteiligten müssen sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein.

Wenn Probleme auftreten

Sie sollten darauf vorbereitet sein, auf Vorfälle im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder Rauchen zu reagieren und gegebenenfalls Unterstützung von Vorgesetzten einzuholen.

Klare Erwartungen und eine gute Betreuung tragen dazu bei, dass die Besuche für alle Beteiligten sicher und angenehm bleiben.

Links zu weiterführenden Informationen:

Die nationalen OEAP-Richtlinien finden Sie unter https://oeapng.info

7,2p Alkohol, Drogen und Rauchen