Reisen
5.5 Reisen - Privatfahrzeuge
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Überblick
Gelegentlich kann es vorkommen, dass Schüler für Ausflüge in Privatfahrzeugen transportiert werden müssen, beispielsweise in Fahrzeugen von Mitarbeitern, Freiwilligen oder Eltern. In solchen Fällen ist eine sorgfältige Planung erforderlich, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen, versicherungstechnischen und schutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Der Transport mit privaten Fahrzeugen sollte grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn er notwendig ist, und muss gemäß den einschlägigen Richtlinien und den Vorgaben des Arbeitgebers geplant werden.
Rechtliche und schutzrelevante Aspekte
Arbeitgeber haben eine Sorgfaltspflicht, dafür zu sorgen, dass die Transportvorkehrungen sicher und angemessen sind.
Dies beinhaltet die Sicherstellung, dass:
- Die Fahrer sind geeignet und besitzen die erforderlichen Lizenzen.
- Die Fahrzeuge sind legal, sicher und ordnungsgemäß gewartet.
- Ein angemessener Versicherungsschutz besteht.
- Die Aufsichts- und Schutzmaßnahmen sind für die Bedürfnisse der Gruppe ausreichend.
Wenn Schüler einer engen Betreuung bedürfen, kann es erforderlich sein, dass ein weiterer Erwachsener im Fahrzeug mitfährt.
Transportvorgänge können im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ebenfalls als regulierte Tätigkeit gelten. Dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Die Verantwortlichkeiten der Beteiligten hängen davon ab, wer fährt und wie die Transportvorkehrungen getroffen wurden.
Alle Fahrer sollten bei der Planung ihrer Fahrten anerkannte Richtlinien für bewährte Verfahren befolgen, wie beispielsweise die OEAP-Richtlinien für den Transport in Privatwagen.
Sie sollten sicherstellen, dass die Transportmodalitäten vor dem Besuch klar vereinbart und verstanden werden.
Festangestellte und ehrenamtliche Fahrer
Fahrer, die Schüler befördern, müssen die entsprechenden gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.
Fahrer sollten:
- Füllen Sie gegebenenfalls eine Fahrerklärung aus, wenn dies vom Arbeitgeber verlangt wird.
- Bitte geben Sie Einzelheiten zu Versicherung, Führerschein und Fahrzeugpapieren an.
- Einwilligung zur Überprüfung des Führerscheinstatus, der Kfz-Steuer und der Hauptuntersuchung (HU), sofern angemessen
Dienstfahrer müssen eine Versicherung abschließen, die auch die geschäftliche Nutzung abdeckt, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Schüler transportieren. Sie sollten außerdem alle relevanten Vorstrafen, Erkrankungen oder Medikamente, die ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, angeben.
Freiwillige Fahrer sollten sich vergewissern, dass ihre Versicherung noch gültig ist und gegebenenfalls erforderliche Erklärungen regelmäßig erneuern.
Eltern und junge Fahrer
Wenn Eltern sich freiwillig melden, um Schüler zu fahren, und dies von der Schule organisiert wird, werden sie wie freiwillige Fahrer behandelt, und es gelten die gleichen Sicherheitsbestimmungen.
Wenn Eltern den Transport eigenständig und außerhalb der schulischen Abläufe organisieren, liegt die Verantwortung in der Regel bei den Eltern. Dennoch sollten die Abläufe und Übergabepunkte klar kommuniziert werden.
Junge oder unerfahrene Fahrer können zusätzliche Risiken darstellen. Schulen sollten klare Richtlinien haben, wann Teilnehmer ab 17 Jahren selbst oder andere fahren dürfen.
Wichtige Punkte für die Besuchsleiter
Wenn Privatfahrzeuge zum Transport von Schülern genutzt werden:
- Stellen Sie sicher, dass die Fahrer geeignet, lizenziert und ausreichend versichert sind.
- Vergewissern Sie sich, dass die Fahrzeuge sicher und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend sind.
- Prüfen Sie den Bedarf an Schutz und Aufsicht und ob eine zusätzliche erwachsene Person erforderlich ist.
- Klären Sie Verantwortlichkeiten und Transportmodalitäten mit den Eltern und Teilnehmern.
Eine klare Planung und Kommunikation tragen dazu bei, dass der Transport von Schülern in privaten Fahrzeugen sicher und angemessen organisiert bleibt.