RisikomanagementSafeguarding

2.3.3 DBS-Überprüfungen (England und Wales)

Version v3 ·

Überblick

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bei der Organisation von Schulausflügen ist es wichtig sicherzustellen, dass alle Erwachsenen, die mit Schülern arbeiten, entsprechend überprüft wurden.

Die Überprüfung durch den DBS (Disclosure and Barring Service) hilft Schulen dabei, zu bestätigen, dass Mitarbeiter und Freiwillige für die Arbeit mit Kindern geeignet sind und dass Vorkehrungen zum Kinderschutz getroffen wurden.

Wann eine DBS-Überprüfung erforderlich ist

Mitarbeiter und Freiwillige, die in regulierten Bereichen tätig sind, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis (DBS-Check) inklusive Überprüfung der Sperrliste für die Arbeit mit Kindern. Siehe https://www.gov.uk/government/publications/dbs-guidance-leaflets/regulated-activity-with-children.

Diese Kontrollen gelten für Personen, die einer regulierten Tätigkeit nachgehen, wie z. B. Unterrichten, Ausbilden, Beaufsichtigen und Betreuen von Kindern.

Betriebspersonal

Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und andere Schulmitarbeiter üben bereits reglementierte Tätigkeiten aus und sollten daher bereits über die erforderliche erweiterte Führungszeugnisprüfung (DBS-Check) inklusive Überprüfung der Sperrliste für die Arbeit mit Kindern verfügen. In den meisten Fällen ist für einen Schulbesuch keine zusätzliche DBS-Überprüfung erforderlich.

Eltern und Freiwillige

Wer Kinder häufig genug unterrichtet, ausbildet, anleitet, betreut oder beaufsichtigt, auch über Nacht, fällt unter die Regelungen für die Arbeit mit Kindern, selbst wenn die Aufsicht von einer anderen Person geführt wird. Das bedeutet, dass eine Organisation für Personen, die mit Kindern arbeiten, eine erweiterte Führungszeugnisprüfung (DBS-Check) inklusive Überprüfung der Liste gesperrter Personen verlangen kann.

Die Arbeiten werden oft genug erledigt, oder, falls nötig, über Nacht:

  • an mehr als 3 Tagen innerhalb eines beliebigen 30-Tage-Zeitraums*
  • einmal über Nacht, zwischen 2 und 6 Uhr morgens

*in all ihren beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeiten mit Kindern.

Eltern oder Freiwillige, die nur gelegentlich einen Tagesbesuch leisten und dabei vollständig von Schulpersonal beaufsichtigt werden, benötigen möglicherweise keine DBS-Überprüfung.

Aufsicht

Jeder Erwachsene ohne die erforderliche DBS-Überprüfung muss jederzeit von einem entsprechend überprüften Mitarbeiter beaufsichtigt werden.

Die Aufsicht sollte so eng sein, dass die Sicherheit der Schüler gewährleistet und ein unbeaufsichtigter Zugang verhindert wird.

Externe Anbieter und Agenturmitarbeiter

Bei der Zusammenarbeit mit Anbietern von Outdoor-Aktivitäten, Auftragnehmern oder Mitarbeitern von Behörden:

  • Der Anbieter oder die Agentur ist für die Durchführung der DBS- und Beschäftigungsprüfungen verantwortlich.
  • Die Schule sollte sich schriftlich bestätigen lassen, dass diese Überprüfungen durchgeführt wurden.
  • Identität und Berechtigungsnachweise sollten gegebenenfalls überprüft werden.
  • Einzelpersonen sollten nicht unbeaufsichtigt mit Schülern arbeiten, es sei denn, es wurden Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine DBS-Überprüfung erforderlich ist, holen Sie vor dem Besuch Rat bei Ihrem zuständigen Kinderschutzbeauftragten (DSL), Ihrem Führungsteam oder dem DBS ein.

Klare Schutzmaßnahmen tragen dazu bei, dass Besuche für alle Beteiligten sicher, unterstützend und gut organisiert bleiben.

Links zu weiterführenden Informationen: