Besuchsplanung
3.6 Gebühren für Bildungsbesuche und Aktivitäten
Version v3 ·
Überblick
Alle staatlichen Schulen müssen das Gesetz zur Gebührenberechnung für Schulaktivitäten (Bildungsgesetz 1996) einhalten. Die korrekte Anwendung der Gebühren gewährleistet Fairness, Transparenz und die Einhaltung der Vorschriften und hilft Eltern, die Kosten vor der Anmeldung zu verstehen.
Grundprinzip
Schulen dürfen für Unterrichtsstunden, die während der Schulzeit stattfinden, sowie für Aktivitäten, die Teil des nationalen Lehrplans, eines öffentlichen Prüfungsstoffs oder des Religionsunterrichts sind, keine Gebühren erheben. Dies schließt auch die damit verbundenen Transport- und Personalkosten ein.
Wofür Schulen keine Gebühren erheben dürfen
Sie sollten keine Zahlung anfordern für:
- Unterricht oder Aktivitäten während der Schulzeit
- Besuche im Zusammenhang mit dem Lehrplan, auch wenn sie teilweise außerhalb der Schulzeit stattfinden.
- Transport im Zusammenhang mit Lehrplanaktivitäten oder Besuchen
- Vertretungslehrer, die bei Schulbesuchen das Personal vertreten
- Ausnahme:
- Bei Aufenthalten mit Übernachtung können Kosten für Unterkunft und Verpflegung anfallen, es sei denn, die Eltern erhalten entsprechende Leistungen (ähnlich wie kostenlose Schulmahlzeiten).
Optionale Extras
Sie können für optionale Zusatzleistungen Gebühren erheben, wie zum Beispiel:
- Aktivitäten, die vollständig außerhalb der Schulzeit stattfinden und nicht Teil des Lehrplans sind
- Unterkunft und Verpflegung (sofern keine Ermäßigung gilt)
- Ganztägige Betreuungsangebote, z. B. Frühstücksclubs, Nachmittagsbetreuung, Aktivitätsclubs
Die Gebühren müssen die tatsächlichen Kosten pro Schüler widerspiegeln und dürfen nicht zur Subventionierung anderer Schüler verwendet werden.
Freiwillige Beiträge
Für Aktivitäten während der Schulzeit können Sie um freiwillige Beiträge bitten.
- Beiträge müssen absolut freiwillig sein.
- Kein Schüler darf ausgeschlossen oder anders behandelt werden, wenn die Eltern nicht mitwirken.
- Die Eltern sollten informiert werden, falls eine Aktivität aufgrund unzureichender Beiträge abgesagt werden muss.
Freiwillige Beiträge können auch zur Unterstützung von Schülern verwendet werden, deren Familien sich die Zahlung nicht leisten können.
Aufgaben des Personals
Bei der Planung eines Besuchs oder einer Aktivität müssen Sie Folgendes beachten:
- Prüfen Sie, ob es lehrplanbezogen ist.
- Bitte prüfen Sie, ob es während der Schulzeit stattfindet.
- Bitte konsultieren Sie die Gebühren- und Erlassrichtlinien der Schule.
- Den Eltern sollten klare, schriftliche Informationen über Kosten, Beiträge und alle damit verbundenen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor der Kontaktaufnahme mit den Eltern Rat von der Führungsebene einholen.
Weiterführende Literatur
Die nationalen OEAP-Richtlinien finden Sie unter https://oeapng.info
3.2c Gebühren für schulische Aktivitäten
England: Leitfaden für Sportförderung an Grundschulen
England: Schülerprämie: Überblick
Wales: Schulbedarfszuschuss: Unterstützung bei den Schulkosten
Wales: Schülerförderungszuschuss (PDG): Überblick
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse: https://www.evolveadvice.co.uk/fundingfinder