Richtlinien und PraxisRoles and responsibilities
1.1.7 Sorgfaltspflicht
Version v3 ·
Überblick
Sorgfaltspflicht bedeutet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten und Schäden zu verhindern. Sie ist sowohl eine rechtliche als auch eine berufliche Verantwortung für alle an Bildungsreisen Beteiligten.
Die Mitarbeiter müssen sorgfältig planen, effektiv überwachen, verantwortungsbewusst handeln und bereit sein zu reagieren, falls etwas schiefgeht.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz von 1974 müssen Risiken so weit wie vernünftigerweise möglich reduziert werden. Dies bedeutet, sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und dabei den Zeitaufwand, die Mühe und die Kosten der Kontrollmaßnahmen gegen das jeweilige Risiko abzuwägen.
Grundprinzipien
Bei Bildungsbesuchen regeln mehrere wichtige Grundsätze die Sorgfaltspflicht:
- Angemessene Sorgfalt: Es wird nicht von Ihnen erwartet, dass Sie alle Risiken ausschließen, aber dass Sie unter den gleichen Umständen die gebotene Sorgfalt walten lassen.
- Sorgfaltsstandard: Von nicht spezialisiertem Personal wird erwartet, dass es sich wie eine „vernünftige Person“ verhält. Von Lehrkräften und Fachkräften wird erwartet, dass sie den höheren Standard eines „vernünftigen Fachmanns“ erfüllen.
- Unübertragbare Pflicht Auch wenn die Aufsicht oder die Aktivitäten von einem externen Dienstleister durchgeführt werden, bleibt die Schule dafür verantwortlich, dass angemessene Sorgfalt walten gelassen wird.
Aufgaben der Besuchsleiter
Um Ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, sollten Sie sicherstellen, dass die wichtigsten Vorkehrungen getroffen sind:
- Risikobewertung
- Identifizieren Sie potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit Aktivitäten, Orten und Reisen. Treffen Sie geeignete Kontrollmaßnahmen und berücksichtigen Sie die Bedürfnisse aller Teilnehmer, insbesondere derjenigen mit medizinischen, verhaltensbedingten oder anderen Bedürfnissen.
- Aufsicht
- Sorgen Sie für ein angemessenes Betreuungsverhältnis und bleiben Sie während des gesamten Besuchs aufmerksam. Geben Sie klare Anweisungen, setzen Sie Grenzen und beobachten Sie das Verhalten.
- Kompetenz
- Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter und Helfer ihre Aufgaben verstehen und über die notwendigen Fähigkeiten und das Selbstvertrauen verfügen, um die Gruppe zu betreuen und auf Herausforderungen zu reagieren.
- Sicherung
- Vergewissern Sie sich, dass alle Erwachsenen, die mit Schülern arbeiten, angemessen überprüft wurden und die Schutzmaßnahmen verstehen.
- Notfallplanung
- Seien Sie auf unerwartete Situationen vorbereitet. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen kennen und wissen, wen sie kontaktieren müssen. Führen Sie wichtige Informationen wie medizinische Daten und Notfallkontakte mit sich.
- Kommunikation
- Informieren Sie Mitarbeiter, Teilnehmer und Eltern über Zweck, Ablauf und Erwartungen des Besuchs. Geben Sie gegebenenfalls Hinweise zu Verhalten, Kleidung und Ausrüstung.
- Rezension
- Überprüfen Sie nach dem Besuch, was gut funktioniert hat und identifizieren Sie etwaige Probleme oder Vorfälle. Aus Erfahrung zu lernen, trägt zur Verbesserung zukünftiger Besuche bei.
Zusammenarbeit mit externen Anbietern
Externe Anbieter können im Rahmen eines Besuchs Aktivitäten durchführen. Die Schule muss jedoch weiterhin sicherstellen, dass:
- Der Anbieter ist kompetent und geeignet
- Rollen und Verantwortlichkeiten sind klar vereinbart
- Eine angemessene Aufsicht wird gewährleistet.
- Die Sicherheitsstandards werden während des Besuchs überwacht.
Auch wenn die Aktivitäten von anderen geleitet werden, behält die Schule/Einrichtung die Gesamtverantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen der Teilnehmer.
Elternhelfer
Die Verantwortung der Elternhelfer ist praktisch und begrenzt: Sie müssen sich innerhalb ihrer Rolle sicher und verantwortungsbewusst verhalten, den Anweisungen des Schulpersonals folgen und die Aufsicht unterstützen. Die Lehrkräfte bleiben rechtlich und beruflich für die Sicherheit und das Wohlergehen der gesamten Gruppe verantwortlich.
Die Anwesenheit von Eltern bei Besuchen kann zwar die Betreuungsquote verbessern, es kann jedoch problematisch werden, beispielsweise in Notfällen oder Zwischenfällen, da sie ihre Aufmerksamkeit dann möglicherweise eher ihrem eigenen Kind als der gesamten Gruppe widmen. Dieses Risiko lässt sich durch sorgfältige Überprüfung, Einweisung und Begleitung der Eltern sowie durch die Zuweisung zu einer anderen Gruppe oder die Übernahme einer Begleitrolle anstelle einer Leitungsfunktion verringern.
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Links zu weiterführenden Informationen:
- Die nationalen OEAP-Richtlinien finden Sie unter https://oeapng.info
- 3.2a Rechtliche Grundlagen und Sorgfaltspflicht
- 4.2a Gruppenmanagement und -aufsicht
- 6c Häufig gestellte Fragen: Sorgfaltspflicht bei der Zusammenarbeit mit Leistungserbringern