Richtlinien und PraxisInclusion

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Überblick

Alle jungen Menschen sollten die Möglichkeit haben, an Exkursionen teilzunehmen. Bildungsreisen bieten wertvolle Lern- und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten, und die Einrichtungen sollten angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Erfahrungen allen Teilnehmern zugänglich sind.

Nach dem Gleichstellungsgesetz von 2010 ist es rechtswidrig, Personen aufgrund geschützter Merkmale wie Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsumwandlung, Schwangerschaft oder Mutterschaft zu diskriminieren. Schulen müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Teilnehmende erheblich benachteiligt werden.

Planung für Inklusion

Inklusive Praktiken sollten von Beginn der Planung an berücksichtigt und vorausschauend gestaltet werden. Bei der Planung von Besuchen sollten Herausforderungen antizipiert und angemessene Anpassungen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass Aktivitäten, Veranstaltungsorte und Arrangements es den Teilnehmenden ermöglichen, gemeinsam mit Gleichaltrigen teilzunehmen.

Bei der Planung sollte Folgendes berücksichtigt werden:

  • Individuelle Bedürfnisse, Fähigkeiten und Bewältigungsstrategien
  • Zugänglichkeit von Veranstaltungsorten und Aktivitäten
  • Angemessene Personalstärke oder fachliche Unterstützung, wo erforderlich
  • Notfälle

Aufgrund von Etiketten oder Diagnosen sollten keine Annahmen getroffen werden. Gegebenenfalls sollten die Sonderpädagogin/der Sonderpädagoge und andere relevante Mitarbeiter frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden.

Jegliche Anpassungen sollten die Teilhabe ermöglichen, ohne die Sicherheit oder den Kernzweck der Aktivität zu beeinträchtigen. Wo eine vollständige Inklusion nicht möglich ist, müssen Entscheidungen auf klaren und nachvollziehbaren Gründen und nicht auf unfairer Diskriminierung beruhen.

Es sollte auch darauf geachtet werden, indirekte Diskriminierung zu vermeiden, beispielsweise durch die Planung von Besuchen, die unbeabsichtigt Teilnehmer aufgrund religiöser Praktiken oder anderer geschützter Merkmale ausschließen.

Besuche und Einrichtungen für stationäre Patienten

Bei Besuchen in Wohnheimen muss besonderes Augenmerk auf Privatsphäre, Würde und Sicherheit gelegt werden. Schüler und Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten gegebenenfalls die Möglichkeit haben, die Unterbringungsmodalitäten zu besprechen.

Wenn sich Teilnehmer bei der Nutzung gemeinsamer Einrichtungen unwohl fühlen könnten, sollten angemessene und praktikable Alternativen in Betracht gezogen werden, die Peinlichkeiten oder Stigmatisierung vermeiden.

Bei Besuchen mit Gastfamilienaufenthalt sollten die Gastfamilien sorgfältig ausgewählt und geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Unterbringung für alle Teilnehmenden sicher und förderlich ist. Persönliche Daten von Schülerinnen und Schülern dürfen nur mit deren Einwilligung weitergegeben werden.

Verhalten und Teilnahme

Der Ausschluss eines Teilnehmers von einem Besuch sollte die letzte Option sein. Entscheidungen sollten in Absprache mit den zuständigen Mitarbeitern und den Eltern oder Erziehungsberechtigten getroffen werden.

In manchen Fällen kann Verhalten Risiken bergen, die nicht sicher bewältigt werden können. Wenn Verhalten mit einem geschützten Merkmal zusammenhängt, muss darauf geachtet werden, dass Entscheidungen fair und verhältnismäßig sind und Teil eines umfassenderen Verhaltensmanagementprozesses darstellen.

Ist ein Ausschluss unvermeidbar, sollten alternative Lernmöglichkeiten in Betracht gezogen werden. Schulausflüge sollten nicht als Belohnung oder Bestrafung eingesetzt werden, die nicht mit ihrem Bildungszweck in Zusammenhang steht.

Förderung positiver Erfahrungen

Inklusive Planung trägt dazu bei, dass Bildungsbesuche für alle Lernenden sicher, einladend und gewinnbringend sind. Indem individuelle Bedürfnisse frühzeitig berücksichtigt und eng mit Mitarbeitenden, Familien und Teilnehmenden zusammengearbeitet wird, können Einrichtungen sinnvolle Teilhabemöglichkeiten für alle schaffen.

Häufig gestellte Fragen

Einige Kollegen sind der Ansicht, dass das Verhalten eines bestimmten Kindes dessen Teilnahme an der geplanten Ferienunterkunft ausschließen sollte, andere sehen das anders. Wer hat Recht?

Die Teilnahme an Schulfahrten sollte weder als Belohnung noch als Bestrafung eingesetzt werden. Solche Fahrten bieten oft Schülerinnen und Schülern, die im Unterricht Schwierigkeiten haben, die Chance, ihr Können unter Beweis zu stellen. Die Beziehungen zu den Lehrkräften können sich deutlich verbessern, und unerwünschte Verhaltensweisen treten möglicherweise nicht auf. Der Schlüssel zu einer gelungenen Fahrt ist eine gute Planung. Überlegen Sie daher, welche Unterstützung Sie gegebenenfalls benötigen, und stellen Sie sicher, dass Erwartungen und Konsequenzen im Vorfeld klar definiert sind.

Wir planen einen Ausflug in ein Freizeitzentrum mit vielen Abenteueraktivitäten. Einer unserer Schüler ist auf einen Rollstuhl angewiesen, und wir befürchten, dass er an den gewünschten Aktivitäten nicht teilnehmen kann. Wie gehen wir am besten vor?

Alle jungen Menschen haben das Recht auf Teilhabe, doch nicht alle Angebote und Anbieter sind gleich. Planen Sie die Inklusion von Rollstuhlfahrern ein und kontaktieren Sie den Anbieter vor der Buchung, um sich nach dessen Vorgehensweise bei der Unterstützung von Schülern mit diesen besonderen Bedürfnissen zu erkundigen. Obwohl der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist, angemessene Anpassungen vorzunehmen, um die Teilhabe zu ermöglichen, eignen sich manche Orte und Aktivitäten besser für Inklusion als andere. Einige Anbieter verfügen zudem über spezialisierte Ausrüstung und Ressourcen, die eine uneingeschränkte Teilhabe ermöglichen. Suchen Sie daher je nach den Bedürfnissen des Schülers nach spezialisierten Anbietern.

Links zu weiterführenden Informationen:

  • Hochwertiges Lernen im Freien
  • Die nationalen OEAP-Richtlinien finden Sie unter https://oeapng.info
  • 3.2e Inklusion
  • 4.4i Besondere Bildungsbedürfnisse und Behinderungen
  • 4,4L Transgender-Jugendliche und Besuche
  • 4.4r Teilnehmer mit Autismus