Besuchsplanung
3.5 Einverständniserklärung der Eltern für Besuche
Version v3 ·
Überblick
Die Einwilligung der Eltern trägt dazu bei, dass Familien die Teilnahme ihres Kindes an Besuchen verstehen und unterstützen. Sie dient dem Kinderschutz, ermöglicht es Schulen, relevante Informationen zu sammeln und weiterzugeben, und stellt sicher, dass Eltern bei Bedarf fundierte Entscheidungen treffen können.
Nicht alle Besuche erfordern eine formelle schriftliche Einwilligung, aber eine klare Kommunikation mit den Eltern ist immer wichtig.
Wann eine Einwilligung erforderlich ist
Eine schriftliche Einwilligung der Eltern ist in folgenden Situationen erforderlich:
- Kinder im Kindergartenalter
- Für alle Besuche außerhalb des Betriebsgeländes ist eine Einwilligung erforderlich.
- Besuche außerhalb des normalen Schultages
- Für Schüler ab dem Kindergartenalter ist für Aktivitäten außerhalb der Schulzeit eine schriftliche Einwilligung erforderlich.
- Aktivitäten mit höherem Risiko
- Für Abenteueraktivitäten oder Besuche in Gefahrenbereichen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.
- Auslandsbesuche
- Die Zustimmung aller Personen mit elterlicher Verantwortung muss eingeholt werden.
- Aktivitäten außerhalb des Lehrplans
- Aktivitäten, die nicht Teil des nationalen Lehrplans, des öffentlichen Prüfungslehrplans oder des Religionsunterrichts sind.
- Notfallmedizinische Behandlung
- Für dringende Behandlungen (wie Narkosen oder Bluttransfusionen) kann eine Einwilligung erforderlich sein, wenn die Eltern nicht erreicht werden können.
- Datenaustausch oder Mediennutzung
- Wenn personenbezogene Daten an Drittanbieter weitergegeben werden müssen oder wenn Fotos oder Videos verwendet werden dürfen.
Wann eine Einwilligung normalerweise nicht erforderlich ist
Eine formelle Einwilligung ist in der Regel nicht erforderlich für:
- Besuche, die während der regulären Schulzeit stattfinden
- Aktivitäten, die Teil des Standardlehrplans sind
Eine Ausnahme bilden Kindertagesstätten, wo für jeden Besuch eine Einwilligung erforderlich ist.
Normalerweise können Eltern ihr Kind nicht vom Unterricht abmelden, außer in bestimmten Bereichen wie Religionsunterricht oder Sexualerziehung.
Auch wenn eine Einwilligung rechtlich nicht erforderlich ist, ist es ratsam, die Eltern über Besuche zu informieren. Dies schafft Vertrauen, beruhigt die Familien, unterstützt die Planung und hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Bewährte Vorgehensweise für Besuchsleiter
Bei der Einholung einer Einwilligung ist darauf zu achten, dass diese spezifisch, informiert, unmissverständlich und freiwillig erfolgt.
Du solltest:
- Stellen Sie klare Informationen über die Aktivität, die Aufsicht und die potenziellen Risiken bereit.
- Teilen Sie relevante Details zu Zeitangaben, Reisevorbereitungen und Ort mit.
- Beschaffen Sie sich aktuelle medizinische Informationen.
- Vermeiden Sie die Einführung bedeutender Aktivitäten, die von den Vereinbarungen der Eltern abweichen.
- Einverständniserklärung einholen, wenn Fotos oder Videoaufnahmen verwendet werden dürfen
Kernaussage
Die meisten Schulausflüge sind Teil des regulären Unterrichts und erfordern lediglich die übliche Kommunikation mit den Eltern. Eine gesonderte schriftliche Einwilligung ist in der Regel nur für Kindergartenkinder, risikoreichere Aktivitäten, Auslandsreisen, außerunterrichtliche Aktivitäten oder aus medizinischen Gründen und zum Schutz der Kinder erforderlich.
Links zu weiterführenden Informationen:
- Die nationalen OEAP-Richtlinien finden Sie unter https://oeapng.info
- 3.4n Leitfaden für Eltern
- 4.3d Einwilligung der Eltern und Information der Eltern