Reisen

5.4 Reisen - Minibusse

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Überblick

Kleinbusse werden häufig für Schulausflüge eingesetzt und bieten eine flexible und bequeme Transportmöglichkeit. Ihre Nutzung unterliegt jedoch spezifischen rechtlichen, sicherheitstechnischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die sorgfältig eingehalten werden müssen.

Die Reiseleiter sollten sicherstellen, dass alle Minibusfahrten den jeweiligen Lizenz-, Versicherungs- und Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

Rechtliche Anforderungen

Schul- oder Hochschulminibusse, die in Großbritannien verkehren, müssen in der Regel eine Genehmigung nach Abschnitt 19 mitführen. Diese Genehmigung erlaubt es Organisationen, einen Minibus ohne vollständige Fahrgastbeförderungslizenz (PCV-Lizenz) zu betreiben, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Minibusse müssen außerdem:

  • Verkehrstauglich und ordnungsgemäß gewartet sein
  • Sorgen Sie dafür, dass alle Passagiere mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind.
  • Verwenden Sie gegebenenfalls geeignete Kindersitze.
  • Gegebenenfalls ist ein genehmigter Schul- oder Organisationsausweis anzubringen.

Planung der Minibusnutzung

Bei der Planung von Minibustransporten sollten Sie Folgendes berücksichtigen:

  • Wer stellt das Fahrzeug zur Verfügung?
  • Wer wird fahren?
  • Ob die Reise als „Auftrags- oder Belohnungsreise“ eingestuft wird
  • Fahrzeugsicherheit und -wartung
  • Einhaltung der Lizenzierungs- und Versicherungsanforderungen

Führerschein

Zum Führen eines Minibusses müssen Fahrer in der Regel über die entsprechende Fahrerlaubnis der Kategorie D1 oder D verfügen.

Ehrenamtliche Fahrer mit einem regulären Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen Minibus fahren. Dazu gehören typischerweise:

  • Der Fahrer handelt ehrenamtlich.
  • Das Fahrzeug wird im Rahmen einer Genehmigung nach Abschnitt 19 oder einer ähnlichen nicht-kommerziellen Vereinbarung betrieben.
  • Das Fahrzeug wiegt weniger als 3,5 Tonnen (bzw. 4,25 Tonnen, wenn es für behinderte Fahrgäste angepasst ist).
  • Der Fahrer ist über 21 Jahre alt und besitzt seit mindestens zwei Jahren einen vollwertigen Führerschein.
  • Es wird kein Anhänger gezogen

Einige Berufskraftfahrer benötigen möglicherweise auch eine Weiterbildung zum Erwerb des Fahrer-Kompetenznachweises (CPC).

Ihr Arbeitgeber kann zusätzliche Kompetenzschulungen, wie beispielsweise den MIDAS-Kurs, verlangen.

Autofahren im Ausland

Genehmigungen nach Abschnitt 19 gelten nicht außerhalb Großbritanniens. Für Reisen ins Ausland sollten Schulen in der Regel Fahrzeuge mit entsprechend lizenzierten Fahrern mieten, die die lokalen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

Reiseplanung und -überwachung

Minibusfahrten sollten sorgfältig geplant werden, um Sicherheit und Komfort zu gewährleisten.

Sie sollten Folgendes berücksichtigen:

  • Fahr- und Arbeitszeiten und mögliche Ermüdung
  • Verkehrslage und Wetter
  • Geplante Rastplätze
  • Notfallpläne für Verspätungen oder Ausfälle
  • Angemessene Versicherungsvorkehrungen

Fahrer sollten sich ausschließlich auf das Fahren konzentrieren und nicht gleichzeitig Fahrgäste beaufsichtigen. Normalerweise sollte eine weitere erwachsene Person mit der Gruppe reisen, um die Schüler zu beaufsichtigen.

Umgang mit Fahrermüdigkeit

Fahrermüdigkeit stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Um dieses Risiko zu verringern:

  • Fahrer sollten alle zwei Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen.
  • Vor längeren Reisen sollte ausreichend Ruhe eingeplant werden.
  • Das Personal, das Minibusse fährt, sollte im Vorfeld keine übermäßigen Aufgaben übernehmen.

Für längere Fahrten wird empfohlen, dass mehrere Fahrer und eine zusätzliche Aufsichtsperson anwesend sind, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten.

Links zu weiterführenden Informationen: