Richtlinien und PraxisInclusion
1.3.3 Medikamente
Version v3 ·
Überblick
Manche Teilnehmer benötigen während eines Schulausflugs möglicherweise Medikamente. Sorgfältige Planung gewährleistet, dass die medizinischen Bedürfnisse sicher erfüllt werden und gleichzeitig allen Schülern die uneingeschränkte Teilnahme am Ausflug ermöglicht wird.
Die Mitarbeiter sollten die Richtlinien der Einrichtung zum Umgang mit medizinischen Beschwerden beachten und sicherstellen, dass vor dem Besuch alle erforderlichen Informationen, Einwilligungen und Vorkehrungen getroffen wurden.
Medizinische Informationen für Besuche
Für die meisten Routineuntersuchungen am Tag reichen in der Regel die zu Beginn des akademischen Jahres erhobenen medizinischen Informationen aus.
Bei komplexeren Aufenthalten – wie z. B. Aufenthalten mit Übernachtung, Abenteuerreisen oder Auslandsaufenthalten – sollten aktualisierte medizinische Informationen im Rahmen der besuchsspezifischen Einwilligung der Eltern eingeholt werden.
Personen mit neuen oder sich ändernden medizinischen Bedürfnissen sollten stets besonders sorgfältig berücksichtigt werden.
Erwachsene mit elterlicher Verantwortung sollten um ihre Einwilligung zu medizinischen Notfallbehandlungen gebeten werden, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Eingriffe wie Narkose oder Bluttransfusion. Sie sollten darüber informiert werden, dass ihre Wünsche gegebenenfalls an medizinisches Fachpersonal weitergeleitet werden.
Wichtige Regelungen
Bei der Planung eines Besuchs sollten Sie sicherstellen, dass folgende Vorkehrungen getroffen wurden:
- Elterliche Einwilligung
- Für die Verabreichung von Medikamenten, auch von rezeptfreien, ist die schriftliche Einwilligung der Eltern erforderlich. Eltern sollten angeben, welche Medikamente ihr Kind nicht erhalten soll.
- Mitführen von Medikamenten bei Asthma oder schweren Allergien
- Teilnehmer mit bestimmten Erkrankungen sollten gegebenenfalls ihre eigenen Inhalatoren oder Adrenalin-Autoinjektoren mitführen. Schulen können ebenfalls Notfallgeräte als Reserve bereithalten. Eine Risikobewertung ist erforderlich.
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
- Das Personal sollte in der Verabreichung von Medikamenten und der Anwendung von Medizinprodukten wie Inhalatoren oder Adrenalin-Autoinjektoren geschult sein und diese beherrschen. Es sollte außerdem mit den jeweiligen individuellen Krankenversicherungsplänen vertraut sein, sofern solche Pläne existieren.
- Aufzeichnung und Benachrichtigung
- Alle während eines Besuchs verabreichten Medikamente sollten dokumentiert und kommuniziert werden, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu gewährleisten.
- Vertraulichkeit
- Medizinische Informationen müssen sensibel behandelt und gemäß den Datenschutzbestimmungen sicher gespeichert werden.
- Notfallmaßnahmen
- Das Personal sollte wissen, wie es auf medizinische Notfälle reagiert und gegebenenfalls den Notdienst verständigt.
Unterstützung von Inklusion
Schulausflüge sollten so konzipiert und geplant werden, dass Schüler mit gesundheitlichen Einschränkungen nach Möglichkeit teilnehmen können.
Das Kinder- und Familiengesetz 2014 und das Gleichstellungsgesetz 2010 verpflichten Schulen, Schüler mit medizinischen Bedürfnissen zu unterstützen und gegebenenfalls angemessene Anpassungen vorzunehmen.
In einigen Fällen kann zusätzliche Unterstützung erforderlich sein, beispielsweise Hilfe von geschultem Personal, Freiwilligen oder Eltern.
Umgang mit leichten Beschwerden
Bei kleineren Beschwerden wie Kopfschmerzen, Insektenstichen, Schnittwunden, Erkältungen oder Regelschmerzen kann gelegentlich die Einnahme von Medikamenten erforderlich sein.
Eltern/Betreuer sollten im Voraus Informationen über bekannte Erkrankungen und Medikamentenbedarf bereitstellen und mitteilen, ob sie einer Erste-Hilfe-Behandlung dieser Art zustimmen.
Die Medikamente müssen stets seriös sein, sicher gelagert, transportiert und verabreicht werden, und die Dosierung muss dokumentiert und für den Teilnehmer angemessen sein.
Auslandsreisen
Bei Reisen ins Ausland können zusätzliche Kontrollen erforderlich sein. Einige Länder haben spezielle Bestimmungen bezüglich Medikamenten.
Sie müssen sicherstellen, dass:
- Die Medikamente sind klar gekennzeichnet und werden bei Bedarf verschrieben.
- Alle kontrollierten Arzneimittel werden von den entsprechenden Dokumenten begleitet.
- Medikamente werden gegebenenfalls im Handgepäck verpackt.
- Im Ausland gekaufte rezeptfreie Medikamente dürfen nur auf Rezept verwendet werden.
Eine gute Planung, klare Kommunikation mit den Eltern und eine ordnungsgemäße Dokumentation tragen dazu bei, dass die medizinischen Bedürfnisse der Teilnehmer sicher erfüllt werden und gleichzeitig allen die Teilnahme an den Bildungsbesuchen ermöglicht wird.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich einem Kind, das Kopfschmerzen hat, Paracetamol geben? Es sagt, dass seine Mutter ihm das zu Hause gibt.
Die Eltern müssen ihre Einwilligung geben, bevor Sie oder jemand anderes Medikamente verabreichen. Liegt keine schriftliche Einwilligung vor, können Sie die Eltern telefonisch kontaktieren, um eine mündliche, bezeugte Einwilligung einzuholen. Verwenden Sie ausschließlich zugelassene Medikamente, befolgen Sie die Dosierungsanleitung und dokumentieren Sie die Verabreichung.
Ist es in Ordnung, dem Anbieter vor einem Aufenthalt in einer Wohngruppe ein Dokument auszuhändigen, das die medizinischen Befunde meiner Klasse zusammenfasst?
Sie sollten dem Anbieter die Informationen zur Verfügung stellen, die er benötigt, um die Sicherheit Ihrer Gruppe zu gewährleisten. Unabhängig vom Format sollten Sie sicherstellen, dass die Daten entweder nach Ablauf des benötigten Zeitraums vernichtet oder gemäß den Datenschutzrichtlinien Ihrer Schule aufbewahrt werden.
Wir nehmen an einer DofE-Expedition teil und haben keinen sicheren Ort zur Aufbewahrung unserer Medikamente. Was sollen wir tun?
Sie könnten die Gegenstände in einem verschlossenen, schnittfesten Beutel oder einer Box im Minibus aufbewahren. Überlegen Sie, ob es Anforderungen an die Temperaturkontrolle gibt und wer wann Zugriff benötigt.
Links zu weiterführenden Informationen:
- OEAP-Nationalleitfaden
- 4.4d Medikamente
- 7.2a Sepsis
- 3.4n Leitfaden für Eltern
- 4.4j Teilnehmerinformation und Datenschutz