Besuchsarten

4.10 Abenteuerliche Aktivitäten (vom Anbieter geleitet)

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Überblick

Abenteuerliche Aktivitäten sind unvergessliche, aufregende und herausfordernde Erlebnisse, meist im Freien, die mit einem gewissen Maß an kalkulierbarem Risiko verbunden sind. Sorgfältig geplant und gut durchgeführt, können sie das Selbstvertrauen, die Teamfähigkeit und die Resilienz junger Menschen nachhaltig stärken.

Diese Aktivitäten sind oft der Höhepunkt eines Besuchs. Sie fördern die aktive Teilnahme, unterstützen unterschiedliche Lernstile und helfen den Teilnehmenden, Entscheidungs- und Risikobewusstseinsfähigkeiten zu entwickeln. Gut ausgewählte Abenteueraktivitäten sind ein natürlicher und wertvoller Bestandteil der Bildung.

Planung und Genehmigung

Falls Ihr Besuch abenteuerliche Aktivitäten beinhaltet, befolgen Sie bitte Ihre üblichen Besuchsplanungsverfahren.

Bevor Sie die Vereinbarungen bestätigen, stellen Sie bitte Folgendes sicher:

  • Holen Sie die Genehmigung Ihres Vorgesetzten ein.
  • Holen Sie gegebenenfalls die Genehmigung Ihres Beraters für Bildungsbesuche oder Ihres Arbeitgebers ein.
  • Einholung einer informierten Einwilligung der Eltern, gestützt auf klare und detaillierte Informationen
  • Bereiten Sie die Teilnehmer angemessen auf die anfallenden Aktivitäten vor.

Sollten Sie sich zu irgendeinem Zeitpunkt unsicher sein, holen Sie sich frühzeitig Rat bei Ihrem Berater für Bildungsbesuche.

Zusammenarbeit mit externen Anbietern

Sofern die Aktivität nicht vom Schulpersonal durchgeführt wird, können Sie freiberufliche Kursleiter, Outdoor-Zentren oder private, gemeinnützige oder öffentliche Anbieter in Anspruch nehmen.

Als Besuchsleiter behalten Sie die Gesamtverantwortung für den Besuch.

Vor der Buchung sollten Sie sich vergewissern, dass der Anbieter Folgendes bietet:

  • Besitzt das LOtC-Qualitätssiegel oder hat ein zufriedenstellendes Anbieterprüfungsformular/eine zufriedenstellende Anbieterprüfungserklärung ausgefüllt.
  • Besitzt die erforderlichen Akkreditierungen (z. B. eine AALA-Lizenz, sofern zutreffend)
  • Hat positive Bewertungen auf Kaddi.com
  • Verfügt über klare Gesundheits-, Sicherheits- und Notfallverfahren
  • Setzt kompetentes, erfahrenes und entsprechend überprüftes Personal ein.
  • Verfügt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung

Rollen und Verantwortlichkeiten sollten im Voraus geklärt werden, insbesondere im Hinblick auf Aufsicht und Wohlbefinden.

Ihre Rolle während der Aktivitäten

Es wird erwartet, dass Sie die Gesamtverantwortung behalten und dass Schulpersonal die Teilnehmenden nach Möglichkeit begleitet. Ihre Anwesenheit vermittelt Sicherheit, unterstützt das Lernen, fördert das Vertrauensverhältnis, ermöglicht Ihnen die Überwachung des Angebots und befähigt Sie, bei individuellen Bedürfnissen und in Notfällen zu helfen.

Bei speziellen Aktivitäten können Mitarbeiter des Anbieters als Aktivitätsleiter fungieren. Auch dann bleibt Ihre Aufsicht wichtig.

Wenn kein Personal anwesend ist

Kann Personal eine Aktivität nicht begleiten, müssen Sie sich darauf verlassen können, dass der Anbieter die Aufsicht, das Wohlbefinden und Notfälle selbstständig gewährleisten kann und dass die Schutzmaßnahmen greifen. Die Einwilligenden müssen umfassend informiert werden.

Nur in seltenen und sorgfältig abgewogenen Fällen sollte ein Besuch ohne Anwesenheit von Schulpersonal stattfinden. Dies setzt volles Vertrauen in die Kompetenz des Anbieters sowie eine eindeutige Genehmigung und Überwachung gemäß den internen Richtlinien Ihrer Einrichtung voraus.

Definition einer „abenteuerlichen Aktivität“

Folgende Aktivitäten gelten typischerweise als „abenteuerlich“:

• Alle Aktivitäten im „freien Gelände“ (siehe entsprechenden Abschnitt)

• Luftaktivitäten (ausgenommen kommerzielle Flüge)

• Abseilen

• Alle Formen des Bootsverkehrs (ausgenommen gewerblicher Transport)

• Wasserpark (siehe entsprechenden Abschnitt)

• Camping

• Kanu-/Kajakfahren/Stand-Up-Paddling

• Küstenklettern/Küstenklettern/Meeresspiegelquerung

• „Extremsportarten“

• Hochseilgärten

• Bergwandern und Bergsteigen

• Reiten

• Motorsport – alle Formen einschließlich Kartfahren

• Mountainbiken abseits der Straße

• Rafting oder improvisiertes Rafting

• Fluss-/Schluchtenwandern oder Klettern

• Klettern (einschließlich Indoor-Kletterwände)

• Segeln/Windsurfen/Kitesurfen

• Schwimmen (alle Formen, ausgenommen öffentlich beaufsichtigte Schwimmbäder)

• Schießen/Bogenschießen/Paintball

• Schnorchel- und Tauchaktivitäten

• Schneesport (Skifahren, Snowboarden und ähnliche Aktivitäten), einschließlich künstlicher Pisten

• Trampoline/Aufblasbare Spielgeräte, Abenteuerparks und ähnliches (siehe entsprechenden Abschnitt)

• Erkundung unterirdischer Höhlen (ausgenommen Schauhöhlen)

• Einsatz von motorisierten Sicherheits-/Rettungsbooten

• Wasserski

• Andere Aktivitäten (z. B. Initiativeübungen), die Fähigkeiten erfordern, die in einer der oben genannten Kategorien enthalten sind

Als „offenes Land“ wird üblicherweise Land definiert, das höher als 300 m oder mehr als 1 km von Fahrzeugen entfernt liegt.

Zugang. Dies ist jedoch eine willkürliche Grenze, und es kann Fälle geben, in denen dies nicht möglich ist.

Die Definition ist unpassend. Bitte kontaktieren Sie den Berater, wenn Sie der Meinung sind, dass dies der Fall sein könnte.

Bewerben Sie sich. Informationen zum erforderlichen Kompetenzniveau für die Führung in offenem Gelände finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

Die folgenden Aktivitäten gelten nicht als abenteuerlich, dennoch müssen diese Aktivitäten

unter der Aufsicht eines Mitarbeiters mit einschlägiger Vorerfahrung, der in der

Die Meinung des stellvertretenden Schulleiters und des Schulleiters ist, dass dieser die Aktivität beaufsichtigen kann:

• Spaziergänge in Parks oder auf nicht abgelegenen Landwegen

• Feldstudien – außer in den unter „freies Gelände“ genannten Umgebungen

• Schwimmen in öffentlich beaufsichtigten Schwimmbädern

• Themenparks

• Touristenattraktionen

• Pedal-Gokarts

• Eislaufen (Eisbahn)

• Bauernhofbesuche

• Aktivitäten im Uferbereich gemäß der Definition im entsprechenden Abschnitt