Besuchsplanung

3.8 Externe Anbieter

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Überblick

Ein externer Anbieter ist jede Person oder Organisation außerhalb der Schule oder Einrichtung, die vertraglich mit der Organisation, Leitung, Durchführung oder Beaufsichtigung eines Teils eines Besuchs oder einer Aktivität beauftragt ist. Bei der Zusammenarbeit mit externen Anbietern kann die Verantwortung für die Aktivität geteilt werden. Daher ist es wichtig, angemessene Standards für Sicherheit, Kompetenz und Kinderschutz zu gewährleisten.

Klare Kontrollen und sorgfältige Planung tragen dazu bei, dass die von externen Anbietern durchgeführten Aktivitäten sicher, geeignet und auf die Lernziele des Besuchs abgestimmt sind.

Was gilt als externer Anbieter?

Beispiele für externe Anbieter sind:

  • Outdoor-Bildungs- oder Aktivitätszentren
  • Skischulen oder Expeditionsunternehmen
  • Bildungsreiseveranstalter
  • Museen oder Veranstaltungsorte, an denen ihre Mitarbeiter Aktivitäten leiten
  • Freiberufliche Ausbilder oder Guides
  • Duke of Edinburgh’s Award-Zentren
  • Jugendherbergen oder Freiwilligenorganisationen, in denen Unterricht angeboten wird

Diese Anbieter übernehmen die Verantwortung für die Durchführung von Aktivitäten, die Betreuung der Teilnehmer oder die Organisation von Paketen (z. B. Reise, Unterkunft, touristische Dienstleistungen usw.).

Einrichtungen

Eine Einrichtung ist ein Veranstaltungsort oder eine Dienstleistung, die keine Pakete organisiert, keine Anweisungen gibt und die Gruppe nicht beaufsichtigt. In diesen Fällen bleibt das Schulpersonal für die gesamte Aufsicht verantwortlich.

Beispiele hierfür sind:

  • Unterkunftsbetriebe wie Hotels, Hostels, Pensionen oder Campingplätze
  • Museen, Galerien, Bauernhöfe oder Touristenattraktionen, bei denen das Personal vor Ort keine Aktivitäten leitet
  • Sport- oder Aktivitätsstätten, an denen Schulpersonal Unterricht erteilt

Einrichtungen benötigen in der Regel weniger Kontrollen, da sie nicht für die Unterweisung oder Aufsicht zuständig sind.

Auswahl eines externen Anbieters

Die Entscheidung für einen externen Anbieter obliegt dem Besuchsleiter, dem stellvertretenden Schulleiter und dem Schulleiter bzw. der Schulleiterin. Es gibt keine zentrale Liste zugelassener Anbieter.

Wir empfehlen Ihnen, mithilfe von EVOLVE nach Anbietern zu recherchieren, Feedback auf kaddi.com zu lesen und Anbieter auszuwählen, die das beste Gesamtpaket bieten und nicht nur die niedrigsten Kosten.

Anbieter sollten in Bereichen wie diesen angemessene Standards nachweisen:

  • Gesundheits- und Sicherheitsverfahren
  • Notfallplanung
  • Personalkompetenz und Kinderschutz
  • Versicherung und, soweit relevant, Datenschutz
  • Einhaltung der Lizenzbestimmungen und bewährter Branchenpraktiken
  • Unterauftragsvereinbarungen

Qualitätssicherung

Die einfachste Möglichkeit, die Eignung eines Anbieters zu bestätigen, besteht darin, zu prüfen, ob er das Qualitätssiegel „Lernen außerhalb des Klassenzimmers“ (LOtC) besitzt.

  • Ja

Zusätzliche Überprüfungen sind in der Regel nicht erforderlich, Sie sollten jedoch dennoch die Eignung für Ihre Gruppe und Ihre Lernziele bestätigen.

  • NEIN

Ein Anbieterformular muss vollständig ausgefüllt werden, um die Mindeststandards zu bestätigen. Bei laufenden Vereinbarungen sollte die Gültigkeit regelmäßig überprüft werden.

Besitzt ein Anbieter zwar eine AALA-Lizenz, aber nicht das LOtC-Qualitätssiegel, ist dennoch ein Anbieterprüfungsformular/eine Anbieterprüfungserklärung erforderlich.

Anbieterformular

Ein Anbieterformular sollte dem Anbieter bereits bei der vorläufigen Buchung zugesandt werden und muss vor einer Anzahlung oder anderweitigen Verpflichtung ausgefüllt werden.

Ausgefüllte Formulare sollten in EVOLVE hochgeladen oder archiviert werden. Falls ein Anbieter die erforderlichen Standards nicht erfüllen kann oder Änderungen am Formular wünscht, sollte dies mit dem zuständigen Genehmiger oder EVC besprochen werden.

Das Ausfüllen des Anbieterformulars bestätigt lediglich die Einhaltung der Mindeststandards. In manchen Fällen können ein Vorbesuch, schriftliche Nachweise oder Empfehlungen anderer Schulen die Eignung bestätigen.

Einrichtungen

Die meisten öffentlichen Einrichtungen in Großbritannien benötigen keine zusätzlichen Kontrollen, solange das Schulpersonal für die Durchführung der Aktivitäten verantwortlich bleibt.

Links zu weiterführenden Informationen: