Besuchsarten
4.9 Aktivitäten im offenen Gelände
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Überblick
Aktivitäten im offenen Gelände bieten wertvolle Möglichkeiten zur Herausforderung, Erkundung und persönlichen Weiterentwicklung. Sie finden jedoch in Umgebungen statt, in denen Gelände, Wetter und Abgeschiedenheit das Risiko erhöhen können. Sorgfältige Planung und kompetente Führung sind daher unerlässlich.
Für Genehmigungszwecke wird offenes Gelände im Allgemeinen als Land definiert, das über 300 Meter hoch liegt oder mehr als 1 Kilometer von befahrbaren Straßen entfernt ist. Diese Definition dient als Richtlinie und legt keine strikte Grenze fest.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine geplante Aktivität unter diese Definition fällt, holen Sie sich vor dem Fortfahren Rat von Ihrem Berater für Bildungsbesuche ein.
Führung und Verantwortung
Die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmer bei Aktivitäten im Freien muss entweder bei Folgendem liegen:
- Ein zugelassener externer Anbieter, oder
- Ein kompetentes Mitglied des Schulpersonals, das für die Leitung der Aktivität zugelassen wurde.
Wird die Aktivität von einem externen Anbieter durchgeführt, ist dieser für die technische Sicherheit und die Einweisung verantwortlich. Gegebenenfalls sollten Anbieter über eine Lizenz der Adventure Activities Licensing Authority (AALA) verfügen.
Das die Gruppe begleitende Schulpersonal behält jederzeit seine Aufsichtspflicht gegenüber den Schülern und sollte den Anbieter überwachen.
Schulgeleitete Aktivitäten
Wird die Aktivität von einem Mitglied des Schulpersonals geleitet, muss der Leiter formell vom Schulleiter/Manager genehmigt werden, in der Regel über das EVOLVE-System.
Als Führungskraft müssen Sie die für das Gelände, die Bedingungen und die jeweilige Tätigkeit erforderliche Kompetenz nachweisen.
Die Führungsstruktur sollte frühzeitig im Planungsprozess besprochen werden, um genügend Zeit für die Genehmigung und gegebenenfalls für zusätzliche Beratung oder Schulung zu haben.
- Mindestanforderungen an die Kompetenz
- [Diesen Abschnitt hervorheben]
Der erforderliche Qualifikations- oder Erfahrungsstand hängt vom Gelände und dem Ort der Aktivität ab.
Wandergruppen außerhalb Großbritanniens oder Irlands: Die Leiter sollten über die internationale Bergführerlizenz (IML) verfügen.
Wandergruppen in bergigem Gelände (Großbritannien oder Irland): Die Leiter sollten über den Mountain Leader Award (Sommer oder Winter, je nach Bedarf) verfügen oder eine schriftliche Kompetenzbescheinigung eines qualifizierten technischen Beraters vorweisen können.
Wandergruppen in hügeligem Gelände (nicht-bergig): Dies umfasst Hochland-, Moor-, Hügel-, Berg- oder Wiesenlandschaften mit klar definierten Grenzen und überschaubaren Gefahren. Die Wanderführer sollten über die Qualifikation „Hill and Moorland Leader Award“ (HMLA) verfügen oder eine Kompetenzbescheinigung eines qualifizierten Fachberaters vorweisen können.
- Wandergruppen in leichterem Gelände
- In weniger anspruchsvollen Arbeitsumgebungen sollten Führungskräfte ihre entsprechende Kompetenz durch entsprechende Qualifikationen, aktuelle Berufserfahrung, Teilnahme an Führungskräftetrainings oder eine Beurteilung durch den Leiter/Manager nachweisen.
Gute Praxis
Eine frühzeitige Planung und klare Führungsstrukturen tragen dazu bei, dass Aktivitäten im Freien sicher, angenehm und pädagogisch wertvoll sind.
Bei Unsicherheiten bezüglich der Führungskompetenz oder der Geländeklassifizierung sollten Sie vor der endgültigen Planung den Rat Ihres Koordinators für Bildungsreisen (EVC) oder Ihres Beraters für Bildungsreisen einholen.
Links zu weiterführenden Informationen:
- Die nationalen OEAP-Richtlinien finden Sie unter https://oeapng.info
- 8.1f Tätigkeiten, die der Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen
- 6h FAQs: Qualifikationen für Abenteueraktivitäten
- Siehe auch: Abschnitt Abenteuerliche Aktivitäten (von der Schule geleitet)