Richtlinien und PraxisRoles and responsibilities

1.1.6 Schulungsanforderungen

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Kontinuierliche Weiterbildung und der Zugang zu Beratung sind für Mitarbeiter, die an der Planung und Durchführung von Bildungsreisen beteiligt sind, unerlässlich. Sie helfen den Verantwortlichen, sich über aktuelle Richtlinien auf dem Laufenden zu halten und die notwendigen Kompetenzen für die sichere und effektive Durchführung der Reisen zu entwickeln.

Schulungen und Beratungen unterstützen die Mitarbeitenden in Bereichen wie Risikomanagement, Kinderschutz, Notfallplanung, Inklusion und dem Erreichen von Lernzielen. Kompetente Führungskräfte sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ausflüge sicher, angenehm und pädagogisch wertvoll sind.

Alle Reiseleiter haben eine gesetzliche Sorgfaltspflicht und müssen die Richtlinien ihres Arbeitgebers sowie die entsprechenden Vorgaben befolgen.

Führungskräftetraining

Während einige Schulleiter/Manager gleichzeitig die Koordination von Schulausflügen übernehmen, sind andere weniger direkt in die tägliche Organisation von Schulausflügen eingebunden. Dennoch tragen sie die Aufsicht und Verantwortung für die Sicherheit und die ordnungsgemäße Durchführung von Schulausflügen und sind häufig für die Genehmigung von Ausflügen über EVOLVE oder ein anderes Besuchsmanagementsystem zuständig. Daher sollten Schulleiter/Manager entsprechende Schulungen absolvieren und sich über bewährte Verfahren im Bildungsbereich informieren.

Gouverneure sollten in der Lage sein, Führungskräfte wirksam zur Rechenschaft zu ziehen und sie als kritische Partner zu unterstützen.

Schulung für Koordinatoren von Bildungsbesuchen (EVCs)

Schulen werden ermutigt, einen Koordinator für Schulbesuche (EVC) zu ernennen, der den Schulleiter/Manager bei der Betreuung von Schulbesuchen unterstützt.

EVCs sollten:

  • Absolvieren Sie mindestens sechs Stunden EVC-Schulung bei einem seriösen Anbieter.
  • Führen Sie etwa alle drei Jahre eine Auffrischungsschulung durch.
  • Schulungen und berufliche Weiterentwicklung auf EVOLVE dokumentieren

E-Learning allein reicht nicht aus.

Schulung für Reiseleiter

Der Besuchsleiter ist verantwortlich für das Lernen, die Entwicklung, die Betreuung und das Wohlergehen der Teilnehmer sowie für die allgemeine Sicherheit des Besuchs.

Zur Unterstützung dieser Aufgaben wird empfohlen, dass die Besuchsleiter entsprechende Schulungen absolvieren. Diese können in Präsenz, online oder als Blended Learning erfolgen.

Beispiele für Schulungen sind:

Schulung zum Besuchsleiter
Bietet Vorbereitung auf die Planung und Durchführung verschiedener Reisen, darunter Aufenthalte, Auslandsreisen und Abenteuerreisen. Die Schulung konzentriert sich typischerweise auf Risikobewertung, Planung und Gruppenführung.

Diese Schulung kann Folgendes umfassen:

  • Grundsätze der Besuchsleitung, die den Zweck von Besuchen, rechtliche Verantwortlichkeiten, Planung, Risikomanagement und Notfallmaßnahmen umfassen
  • Praktische Aspekte der Besuchsleitung mit Fokus auf realweltliche Planungs- und Führungsüberlegungen.
Schneesport-Besuchstraining
Eine Spezialausbildung für Mitarbeiter, die an Schneesportausflügen beteiligt sind, mit Schwerpunkt auf aktiver Risikobewertung und Aufsicht in alpinen Umgebungen.

Leitung von Abenteueraktivitäten

Mitarbeiter, die Abenteueraktivitäten leiten möchten, sollten sich von dem zuständigen nationalen Sportverband (National Governing Body, NGB) die entsprechenden Qualifikationen für die jeweilige Aktivität beschaffen.

Viele NGB-Qualifikationen beinhalten:

  • Ein Ausbildungskurs
  • Eine Konsolidierungsphase zur Erfahrungssammlung
  • Eine abschließende Bewertung

Die Zugangsvoraussetzungen variieren je nach Tätigkeit und Qualifikationsniveau. Einige Einstiegsabschlüsse erfordern nur geringe Vorkenntnisse, während höhere Qualifikationen ein erhebliches persönliches Engagement und umfangreiche Erfahrung voraussetzen können.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Aktualisierungspflicht für die Kurse?

Wir empfehlen drei Jahre für die Ausbildung zum Besuchsleiter und EVC. Erste-Hilfe-Kurse müssen alle drei Jahre erneuert werden, und die nationalen Sportverbände haben ihre eigenen CPD-Anforderungen, die oft auf dem Sammeln von Punkten durch die Teilnahme an verschiedenen Schulungsangeboten basieren.

Ist die Schulung zum Besuchsleiter verpflichtend?

Wir empfehlen dringend, dass Reiseleiter und deren Stellvertreter eine entsprechende Schulung absolvieren und diese nachweisen können. Hier vor Ort gibt es verschiedene Optionen, die unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden.

Weiterführende Literatur:

Die nationalen OEAP-Richtlinien finden Sie unter https://oeapng.info

  • 3.1a Anforderungen und Empfehlungen für Arbeitgeber
  • 6h FAQs: Qualifikationen für Abenteueraktivitäten
  • 6f – Häufig gestellte Fragen: Systeme, Rollen und Schulung
  • EVOLVE Advice-Schulungen – https://events.evolveadvice.co.uk