Richtlinien und PraxisRoles and responsibilities
1.1.2 Rechts- und Regulierungsrahmen
Version v4 ·
Überblick
Arbeitgeber (Kommunen, Schulverbünde, unabhängige Schulgruppen usw.), ihre Schulen und Mitarbeiter agieren innerhalb verschiedener gesetzlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbedingungen fordern sichere, inklusive und gut organisierte Besuche, berücksichtigen aber gleichzeitig, dass Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Generell wird von Arbeitgebern, ihren Schulen und Mitarbeitern erwartet, dass sie einen angemessenen Ansatz für Sicherheit und Inklusion verfolgen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen dieser Rahmenbedingungen.
Hauptverantwortlichkeiten
Arbeitgeber, Führungskräfte, Aufsichtsräte und Vorstandsmitglieder setzen sich sichtbar dafür ein, dass geeignete Vorkehrungen für Bildungsreisen und Lernen im Freien getroffen werden. Dies umfasst:
- Klare Rollen und Verantwortlichkeiten
- Zu verstehen, wer innerhalb des jeweiligen Umfelds die Arbeitgeberverantwortung trägt und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Pflichten, einschließlich derjenigen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Inklusion, erfüllt werden.
- Ein klarer politischer Rahmen
- Es muss sichergestellt werden, dass Arbeitgeber und Schule über eine wirksame Richtlinie für Schulausflüge und Outdoor-Aktivitäten verfügen. Diese sollte Planung, Inklusion, Aufsicht, Risikomanagement, Gebührenregelungen und Notfallmaßnahmen umfassen und den einschlägigen fachlichen Leitlinien entsprechen.
Zugang zu kompetenter Beratung
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Sie Zugang zu angemessener Anleitung, Schulung und fachlicher Beratung durch einen qualifizierten Berater für Schulbesuche haben. Schulungen, Beratung und Unterstützung erhalten Sie über EVOLVE Advice.
- Inklusive Möglichkeiten
- Es wird sichergestellt, dass alle angemessenen Schritte unternommen werden, um alle Lernenden einzubeziehen, einschließlich derjenigen mit Behinderungen, besonderen Bildungsbedürfnissen, medizinischen Problemen oder anderen Hindernissen für die Teilnahme.
- Verhältnismäßige Aufsicht
- Vereinbarung geeigneter Verfahren für die Genehmigung und Benachrichtigung von Besuchen.
- Mitarbeiterkompetenz
- Die Bestätigung, dass ein entsprechend ausgebildeter, kompetenter und informierter Schulleiter/Manager, ein Koordinator für Bildungsreisen (EVC), ein Reiseleiter und ein stellvertretender Reiseleiter ernannt werden und dass die Verantwortlichkeiten zwischen den Schulaufsichtsbehörden, dem Schulleiter/Manager, dem EVC und dem Reisepersonal klar definiert sind.
Wirksame Schutzmaßnahmen
Sicherstellen, dass eine angemessene Anzahl und Zusammensetzung von geeignet ausgewählten, geprüften, geschulten, kompetenten und informierten Besuchskräften (einschließlich Freiwilliger) eingesetzt wird. Angemessene Überwachung des Verhaltens von Schülern, Mitarbeitern und Anbietern gewährleisten. Klare Berichtswege und direkter Zugang zur Datenschutzbeauftragten.
Risikobewertung
Führen Sie eine angemessene und ausreichende Risikobewertung durch und dokumentieren Sie die wichtigsten Ergebnisse. Identifizieren Sie potenzielle Gefahren für Verletzungen oder Erkrankungen, bewerten Sie die Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Schädigung (Risiko) und ergreifen Sie Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr oder, falls dies nicht möglich ist, zur Risikominimierung. Kommunizieren Sie diese Maßnahmen den relevanten Parteien und überprüfen Sie deren Wirksamkeit.
Anbieterauswahl
Wählen Sie geeignete Anbieter aus und arbeiten Sie zusammen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Überwachen Sie die fortlaufende Eignung der Anbieter.
- Überwachung von Sicherheit und Qualität
- Sicherstellen, dass Systeme zur Bewertung und Überwachung der Besuchsplanung vorhanden sind – aus Erfahrung lernen und angemessen auf Vorfälle, Beinaheunfälle oder Bedenken reagieren.
Links zu weiterführenden Informationen:
- Die nationalen OEAP-Richtlinien finden Sie unter https://oeapng.info
- 3.2a Rechtlicher Rahmen
- 3.1a Anforderungen und Empfehlungen für Arbeitgeber