Besuchsarten
4.6 Trampolin-/Aufblasbare-/Ninja-Hindernisparcours-/Wasserparks
Version v4 ·
Kommerzielle Trampolin-, Hüpfburgen-, Ninja-Hindernis- und Wasserparks sind Umgebungen mit hohem Energieaufwand und einem erhöhten Verletzungsrisiko. Daher gelten diese Aktivitäten als Abenteueraktivitäten und müssen im Rahmen der Besuchsplanung von EVOLVE genehmigt werden.
Besuche sollten nur dann stattfinden, wenn angemessene Sicherheitsstandards, Aufsichtsvorkehrungen und Genehmigungen vorliegen.
Trampolinparks
Diese Richtlinien gelten für Besuche in kommerziellen Trampolinparks. Sie gelten nicht für Trampolinspringen als strukturierte Turnaktivität oder für Kurse in Vereinen, die dem britischen Turnverband (British Gymnastics) angehören; hierfür gelten gesonderte Richtlinien. Wenn Trampolinspringen als Aktivität angeboten wird, müssen die Kursleiter über entsprechende Trainerlizenzen verfügen.
Die endgültige Genehmigung für Besuche obliegt dem Leiter/Manager, sobald die Einhaltung der entsprechenden nationalen Richtlinien bestätigt wurde.
Aktuell besitzt kein Trampolinpark das Gütesiegel „Lernen außerhalb des Klassenzimmers“ (LOtC). Fordern Sie daher ein Anbieterformular an. Lassen Sie sich einen Nachweis über die Einhaltung der britischen Norm EN ISO 23659:2022 vorlegen. Die Mitgliedschaft in anerkannten Branchenverbänden kann zusätzlich bewährte Verfahren belegen.
Aufblasbare/Ninja-Hindernisparks
Je nach Parktyp wird die Parksicherheit durch die Normen BS EN 14960, BS EN 1176 und/oder BS EN 1177 sowie durch Inspektionsprogramme wie PIPA oder ADIPS geregelt. Sie sollten ein Anbieterformular anfordern und einen Nachweis über die Einhaltung der relevanten Anforderungen/Normen verlangen. Die Mitgliedschaft in anerkannten Branchenverbänden kann zusätzlich dazu beitragen, bewährte Verfahren nachzuweisen.
Die endgültige Genehmigung für Besuche obliegt dem Leiter/Manager, sobald die Einhaltung der relevanten Aspekte der nationalen Richtlinien bestätigt wurde.
Wasserparks
Aufblasbare Wasserparks kombinieren einige oder alle der oben genannten Elemente mit einer offenen Wasserumgebung.
Bei der Planung von Besuchen sollten Sie Folgendes beachten:
- Wählen Sie seriöse Anbieter mit anerkannten Sicherheitsstandards und achten Sie auf RLSS-zertifizierte Wasserparks.
- Anbieterformular anfordern
- Bitte bestätigen Sie die angemessenen Vorkehrungen für Rettungsschwimmer und Sicherheitsaufsicht.
- Sammeln und weitergeben Sie Informationen über Schwimmfähigkeit und Wasservertrauen.
- Stellen Sie sicher, dass sowohl die Schüler als auch die Mitarbeiter auf die Erfahrung vorbereitet sind.
- Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter körperlich in der Lage und bereit sind, während der Aktivität mitzuwirken.
Vorabkontrollen und klare Aufsichtsvereinbarungen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten sicher und gut organisiert bleiben.
Entscheidung für einen Besuch in einem Trampolin-/Aufblas-/Ninja-Hindernis-/Wasserpark
Bevor Sie einen Besuch planen, sollten Sie Folgendes beachten:
- Überlegen Sie, ob ähnliche Lernergebnisse durch eine strukturiertere Aktivität mit geringerem Risiko erzielt werden können.
- Bitte prüfen Sie die Richtlinien Ihres Arbeitgebers, da manche Organisationen Besuche bestimmter oder aller dieser Orte nicht gestatten.
- Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den Koordinator für Schulbesuche (EVC) oder den Berater für Schulbesuche.
- Erkennen Sie das inhärente Verletzungsrisiko in diesen Umgebungen und planen Sie die Aufsicht sorgfältig.
- Vergewissern Sie sich, dass der Veranstaltungsort anerkannte Sicherheitsstandards erfüllt.
- Prüfen Sie, ob der Besuch inklusive ist.
- Prüfen Sie, ob keine Verzichtserklärung zur Unterschrift durch die Eltern vorliegt; siehe Hinweise zu Verträgen und Verzichtserklärungen.
- Eltern und Teilnehmer erhalten klare Informationen über die Risiken und geben ihre informierte Einwilligung.
Ein Vorbesuch wird dringend empfohlen, um die Eignung zu beurteilen, die Aufsicht zu planen und zu verstehen, wie die Einrichtung funktioniert.
Wo immer möglich, sollten Sie die Buchung von privaten Sitzungen/exklusiver Nutzung in Betracht ziehen, um Gedränge zu vermeiden und eine bessere Betreuung zu ermöglichen.
Den Besuch managen
Sie sollten Folgendes sicherstellen:
- Die Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen Schulpersonal und Parkpersonal sind klar vereinbart.
- Die Aufsichtsniveaus entsprechen den empfohlenen Standards, wie z. B. dem Verhältnis von Aufsichtspersonen zu Teilnehmern oder dem Verhältnis von Rettungsschwimmern zu Schwimmern.
- Die Teilnehmer sollten eine klare Sicherheitseinweisung erhalten, in der die Regeln für die Nutzung des Parks erläutert werden. Das Personal sollte seine Positionierung sorgfältig planen, um eine effektive Aufsicht über die Gruppe zu gewährleisten.
Führungskompetenz
Bei allgemeinen Freizeitausflügen müssen die Leiter weiterhin kompetent in der Aufsicht sein, körperlich fit/fähig sein, sich schnell auf dem Gelände zu bewegen, bereit sein, teilzunehmen (Höhen, Wasser usw. beachten), die Sicherheitsvorkehrungen des Parks verstehen und in der Lage sein, unverzüglich auf Zwischenfälle zu reagieren.
Links zu weiterführenden Informationen:
- Die nationalen OEAP-Richtlinien finden Sie unter https://oeapng.info
- 7.1d Trampolinparks
- 7.1z Besucherattraktionen
- 8.1f Tätigkeiten, die der Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen
- Informationen zur Akkreditierung von Wasserparks finden Sie unter https://www.aquaparksuk.com/