Besuchsarten

4.5 Schwimmen und Wasseraktivitäten

Version v3 ·

Überblick

Schwimmen ist eine wichtige Lebenskompetenz und kann ein schöner Bestandteil von Bildungsreisen sein. Aktivitäten im und am Wasser bergen jedoch gewisse Risiken und müssen sorgfältig geplant und beaufsichtigt werden.

Alle Schwimm- und Wasseraktivitäten müssen im Vorfeld im Besuchsplan aufgeführt und genehmigt werden. Spontanes Schwimmen in Schwimmbädern, Seen, Flüssen, dem Meer oder anderen Gewässern ist untersagt. Es ist zu prüfen, ob ungenehmigtes Schwimmen möglich ist.

Allgemeine Grundsätze

Bei der Planung von Schwimmaktivitäten sollten Sie Folgendes beachten:

  • Die Teilnehmer werden jederzeit von einem kompetenten Erwachsenen beaufsichtigt.
  • Der Nutzen für Bildung und Freizeit wird mit angemessenen Sicherheitsvorkehrungen in Einklang gebracht.
  • Die Anwesenheit von Rettungsschwimmern wird im Voraus bestätigt, insbesondere bei Besuchen von Schwimmbädern im Ausland oder in Hotels.

Schwimmbäder

Beaufsichtigte Schwimmbäder

Wo ein Schwimmbecken unter qualifizierter Aufsicht von Rettungsschwimmern steht:

  • Eine zusätzliche Zustimmung des Arbeitgebers ist in der Regel nicht erforderlich.
  • Schwimmbäder in Großbritannien unterliegen etablierten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
  • Die Betreiber von Schwimmbädern sind für die Badeaufsicht und das Sicherheitsmanagement verantwortlich.
  • Das Schulpersonal behält die seelsorgerische Betreuung der Teilnehmer.

Schulpersonal sollte nur dann Rettungsschwimmeraufgaben übernehmen, wenn es über die entsprechenden Qualifikationen verfügt. Schwimmlehrer und Aufsichtspersonen müssen anerkannte Qualifikationen für das Unterrichten und die Rettungsschwimmertätigkeit besitzen.

Hotel- oder unbeaufsichtigte Pools

  • Die Bereitstellung von Rettungsschwimmern sollte vor dem Besuch überprüft und sichergestellt werden.
  • Andernfalls übernimmt der Reiseleiter die Verantwortung für die Sicherheitsvorkehrungen.
  • Die Aktivität muss vom Leiter/Manager genehmigt und über EVOLVE freigegeben werden.

Geeignete Qualifikationen können beispielsweise Folgendes umfassen:

  • RLSS-Nationalqualifikation für Rettungsschwimmer (oder gleichwertige Qualifikation) für die allgemeine Schwimmaufsicht
  • RLSS National Rescue Award für Schwimmlehrer und -trainer oder Water Smart Award für strukturierte Aktivitäten

Alle Mitarbeiter sollten mit den Notfallmaßnahmen, den verfügbaren Unterstützungsangeboten und der Frage, ob der Pool ausschließlich von der Gruppe genutzt wird, vertraut sein.

Freiwasserschwimmen und Baden in natürlichen Gewässern

Das Schwimmen in offenen oder natürlichen Gewässern erfordert zusätzliche Planung und Genehmigung.

  • Die Zustimmung des Arbeitgebers muss über EVOLVE eingeholt werden.
  • Aktivitäten sollten geplant und strukturiert sein, nicht spontan.
  • Schwimmen sollte nur in ausgewiesenen Badebereichen mit qualifizierter Rettungsschwimmeraufsicht erfolgen.

Führungskräfte sollten Folgendes sicherstellen:

  • Die Teilnehmer bleiben in Sicht- und Reichweite der Aufsichtspersonen.
  • Es werden Kleingruppenaufsicht oder Buddy-Systeme eingesetzt.
  • Der Standort wurde im Vorfeld bewertet und die Risiken klar identifiziert.

Zu den Gefahren können unter anderem veränderte Umweltbedingungen, versteckte Hindernisse, unterschiedliche Wassertiefen, Wasserqualität, Strömungen, Wildtiere usw. gehören.

Wichtige Punkte für die Besuchsleiter

Die Leiter der Besuchsleitung sollten Folgendes sicherstellen:

  • Alle Schwimmaktivitäten werden im Voraus geplant und einer Risikobewertung unterzogen. Sie sollten außerdem vorhersehbare Möglichkeiten für unbefugtes Betreten des Wassers prüfen und Maßnahmen ergreifen, um diese Vorfälle zu verhindern.
  • Die Rettungsschwimmer-Vorkehrungen werden vor dem Besuch bestätigt.
  • Es sind ausreichend Aufsichtskräfte mit entsprechender Ausbildung oder Qualifikation vorhanden. Die Teilnehmer werden kontinuierlich betreut und ihre Anwesenheit wird dokumentiert.
  • Schwimmen findet nicht statt, wenn eine sichere Aufsicht nicht gewährleistet werden kann.

Für Aktivitäten in unbeaufsichtigten Schwimmbecken oder beim Schwimmen in natürlichen Gewässern ist eine Genehmigung über EVOLVE erforderlich.

Links zu weiterführenden Informationen:

  • Die nationalen OEAP-Richtlinien finden Sie unter https://oeapng.info
  • 7.1o Baden in natürlichen Gewässern
  • 7.1x Schwimmbäder
  • 7.2i Gruppensicherheit an Gewässerrändern