Richtlinien und PraxisRoles and responsibilities

1.1.5 Auswahl und Genehmigung von Besuchsleitern

Überblick

Alle Besuche müssen von Mitarbeitern geleitet werden, die für den jeweiligen Besuch oder die jeweilige Aktivität als kompetent zugelassen wurden. Die Zulassung für eine Besuchsart bedeutet nicht automatisch die Zulassung für alle Besuche.

Die Schulleitung/der Schulleiter ist, unterstützt vom Koordinator für Schulausflüge, für die Genehmigung der Mitarbeiter zuständig. Bei abenteuerlichen oder risikoreicheren Aktivitäten kann eine zusätzliche Genehmigung und fachliche Beratung durch den Berater für Schulausflüge oder den Arbeitgeber erforderlich sein.

Was bedeutet „kompetent“?

Ein kompetenter Reiseleiter verfügt über die Erfahrung, die Fähigkeiten, das Wissen, die Ausbildung, die Kompetenz, die Einstellung und das professionelle Urteilsvermögen, um diese Reise sicher und effektiv zu gestalten. Die Kompetenz hängt von der jeweiligen Aktivität, der Gruppe und dem Umfeld ab und kann sich im Laufe der Zeit verändern.

Der Reiseleiter und sein Team sind der wichtigste Faktor für die Sicherheit der Teilnehmer.

Wie Kompetenz beurteilt wird

Für die Zulassung als Besuchsleiter/in berücksichtigt der/die Leiter/in/Manager/in Folgendes:

  • Erfahrung in der Leitung oder Unterstützung ähnlicher Besuche, in der Arbeit mit der jeweiligen Gruppe, Vertrautheit mit der Aktivität und dem Umfeld bzw. dem Veranstaltungsort.
  • Fähigkeiten und Kenntnisse: Planung von Besuchen, Leitung von Gruppen, Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und effektives Reagieren auf unerwartete Situationen.
  • Schulungen und Qualifikationen: Relevante Schulungen wie z. B. Ausbildungen zum/zur Besuchsleiter/in, Erste-Hilfe-Kurse oder aktivitätsspezifische Qualifikationen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Qualifikationen aktuell sind.
  • Professionelles Urteilsvermögen: Ruhe bewahren, vernünftige Entscheidungen treffen und für Sicherheit und Wohlbefinden sorgen, auch in Notfällen.
  • Beobachtung und Feedback: Tägliche Praxis, Rückmeldungen und Auswertungen aus früheren Besuchen sowie Aufzeichnungen über geleitete oder unterstützte Besuche.
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung: Kenntnisse und Fähigkeiten durch Schulungen und praktische Erfahrung auf dem neuesten Stand halten.

Schulung zum Besuchsleiter

Es wird dringend empfohlen, dass Reiseleiter und deren Stellvertreter eine formale Reiseleiterausbildung absolvieren. EVOLVE Advice bietet Präsenzschulungen und E-Learning-Kurse für Reiseleiter an. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.evolveadvice.co.uk/vl-training.

Alternativ kann Ihr Arbeitgeber auch damit einverstanden sein, dass das EVC eine interne Schulung durchführt. Inhalte und Anwesenheit sollten formell dokumentiert und ein Zertifikat ausgestellt werden.

Abenteuerliche und risikoreichere Aktivitäten

Manche Tätigkeiten erfordern zusätzliche Fähigkeiten, Erfahrungen oder Qualifikationen. Bevor Sie diese leiten:

  • Laden Sie relevante Qualifikationen in EVOLVE hoch und füllen Sie die erforderlichen Besuchsformulare und Abschnitte für Aktivitätsleiter (ALF) aus.
  • Bei Bedarf Rat von einem technischen Berater, einem Berater für Bildungsbesuche oder dem Arbeitgeber einholen.
  • Arbeiten Sie strikt innerhalb Ihres Qualifikationsbereichs und Ihrer Erfahrung.

Wichtigste Punkte

  • Die Genehmigung ist aktivitäts- und ortsspezifisch.
  • Kompetenz basiert auf Beweisen und professionellem Urteilsvermögen.
  • Aufzeichnungen über Erfahrung und Ausbildung sollten auf EVOLVE geführt werden.
  • Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren EVC.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich qualifiziert sein, um Besuche zu leiten?

Für die Leitung von Exkursionen ist nicht immer eine formale Qualifikation erforderlich. Bei abenteuerlichen oder risikoreichen Aktivitäten (wie Klettern, Kajakfahren oder Hochseilgarten) ist jedoch in der Regel die entsprechende Qualifikation des nationalen Sportverbandes notwendig. Falls keine Qualifikation vorliegt, können Sie die Exkursion dennoch leiten, wenn Sie Ihre Kompetenz durch Erfahrung nachweisen und eine Kompetenzbescheinigung eines qualifizierten Fachberaters vorlegen können. Für Routine- oder risikoarme Exkursionen sind keine Qualifikationen erforderlich, jedoch müssen Sie über entsprechende Erfahrung, Schulungen und die Genehmigung verfügen. In jedem Fall müssen Sie innerhalb Ihrer Fähigkeiten und Erfahrungen agieren, die Sicherheitsrichtlinien befolgen und die Genehmigung des Leiters/Managers, Ihres Beraters für Exkursionen oder Ihres Arbeitgebers einholen.

Ich habe selbst Erfahrung im Bergwandern und möchte mit meinen Schülern eine Wanderung auf den Hügel hinter der Schule unternehmen. Wie erhalte ich dafür die Genehmigung?

Um als kompetent für die Leitung von Abenteueraktivitäten zu gelten, benötigt eine Lehrkraft oder ein Mitarbeiter einschlägige Erfahrung in der Leitung oder Unterstützung ähnlicher Aktivitäten und der Betreuung der jeweiligen Altersgruppe sowie entsprechende Schulungen oder Qualifikationen, wie beispielsweise eine Auszeichnung des nationalen Sportverbandes oder eine Ausbildung zum Reiseleiter. Kompetenz erfordert zudem ausgeprägte Planungs-, Risikomanagement- und Führungsfähigkeiten, einschließlich der Fähigkeit, in sich ändernden Situationen sichere Entscheidungen zu treffen. Bitte besprechen Sie die konkreten Anforderungen mit Ihrem EVC und dem Berater für Bildungsreisen.

Weiterführende Literatur

Da rausgehen

Hochwertiges Lernen im Freien

OEAP-Leitfaden (national):

3.2d Zustimmung der Führungskräfte

6 Std. Häufig gestellte Fragen – Qualifikationen für Abenteueraktivitäten